Kurz erklärt
Ein Bildnachweis (auch Bildquelle, Bildcredit oder Copyright-Hinweis) nennt den Urheber und meist die Plattform, über die ein Bild lizenziert wurde. Urheber haben nach § 13 UrhG ein Recht auf Anerkennung ihrer Urheberschaft, und viele Lizenzen schreiben die Nennung ausdrücklich vor. Wichtig: Der Bildnachweis ersetzt keine Lizenz – er ist nur ein Teil der Lizenzbedingungen.
Was in einen Bildnachweis gehört
- Name des Urhebers bzw. Fotografen (so, wie es die Lizenz verlangt).
- Plattform oder Agentur, z. B. „Adobe Stock“ oder „stock.adobe.com“.
- Bei Creative Commons zusätzlich: Titel, Link zur Quelle und Lizenz mit Link (z. B. CC BY 4.0).
- Hinweis auf Bearbeitung, falls das Bild verändert wurde und die Lizenz das verlangt.
Beispiele für Formulierungen
- Adobe Stock: © Max Mustermann – stock.adobe.com
- Shutterstock: Foto: Max Mustermann / Shutterstock.com
- iStock: © iStock.com/Benutzername
- Pixabay / Unsplash / Pexels: Foto von Max Mustermann auf Unsplash (freiwillig, aber üblich)
- Creative Commons: „Titel“ von Max Mustermann, Quelle: [Link], Lizenz: CC BY 4.0 [Link]
- Eigene Fotos / Auftragsfotograf: Foto: Max Mustermann (bzw. wie im Vertrag vereinbart)
Maßgeblich ist immer die Formulierung, die die jeweilige Lizenz vorgibt. Die Beispiele zeigen nur gängige Muster.
Wo der Bildnachweis stehen sollte
- Direkt am Bild (Bildunterschrift oder kleiner Overlay-Text): eindeutig zuordenbar, die sicherste Variante.
- Eigene Bildnachweis-Seite mit Vorschaubild oder Seiten-URL pro Bild: praktikabel bei vielen Bildern, wenn jede Nennung eindeutig einem Bild zugeordnet ist.
- Sammelhinweis im Impressum („Bilder: Adobe Stock“): weit verbreitet, aber oft nicht eindeutig genug. Ob das genügt, hängt von der Lizenz und vom Einzelfall ab.
Die häufigsten Fehler
- Bildnachweis fehlt bei Bildern, die die Agentur oder der Webdesigner eingebaut hat.
- Nennung im Impressum, aber nicht zuordenbar, welches Bild von wem stammt.
- Bilder wurden bei einem Relaunch übernommen, der Bildnachweis nicht.
- Bildnachweis vorhanden, aber keine gültige Lizenz für diese Nutzung (z. B. Werbung, Social Media).
- Bildnachweise in Blogartikeln, aber nicht in Slidern, Hintergründen oder Teaser-Bildern.
So finden Sie heraus, welche Bilder einen Nachweis brauchen
Bei älteren Websites weiß oft niemand mehr, woher die Bilder stammen. Ein kostenloser BildAmpel-Scan prüft bis zu 100 Bilder auf Treffer bei Stock-Plattformen, Metadaten und weitere Hinweise. So sehen Sie, für welche Bilder Sie Lizenz und Bildnachweis zuerst klären sollten. Wie Sie die Lizenzen selbst prüfen, steht im Ratgeber Bilder auf der Website: Lizenz prüfen.
Keine Rechtsberatung
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick. Lizenzbedingungen ändern sich und unterscheiden sich je nach Plattform. Bei einer Abmahnung oder konkreten Rechtsfragen hilft ein Fachanwalt für Urheberrecht.