Ratgeber

Bildnachweis richtig angeben: Bildquelle auf der Website korrekt nennen

Wo gehört der Bildnachweis hin, was muss drinstehen und wann reicht das Impressum? Mit Formulierungsbeispielen für Adobe Stock, Shutterstock, iStock, Pixabay, Unsplash, Canva und Creative Commons.

Reicht ein Bildnachweis im Impressum?

Das hängt von der Lizenz ab. Viele Lizenzbedingungen verlangen, dass die Urhebernennung dem Bild eindeutig zugeordnet werden kann. Ein Sammel-Bildnachweis im Impressum ist deshalb nicht immer ausreichend. Im Zweifel die Nennung direkt am Bild oder in einer verlinkten, eindeutigen Bildnachweis-Liste anbringen.

Muss ich bei Pixabay, Unsplash oder Pexels eine Quelle angeben?

Nach den aktuellen Lizenzen dieser Plattformen ist eine Nennung in der Regel nicht verpflichtend, aber erwünscht. Die Bedingungen können sich ändern. Speichern Sie deshalb einen Screenshot der Lizenz zum Zeitpunkt des Downloads.

Was muss bei Creative-Commons-Bildern im Bildnachweis stehen?

Bei CC-BY-Lizenzen üblicherweise Titel (falls vorhanden), Urheber, Quelle mit Link und die Lizenz mit Link, oft als TASL-Regel abgekürzt (Title, Author, Source, License). Bearbeitungen sollten kenntlich gemacht werden.

Ersetzt ein Bildnachweis die Lizenz?

Nein. Ein Bildnachweis ist nur die Namensnennung. Ohne gültige Lizenz bleibt die Nutzung unberechtigt, auch wenn der Fotograf korrekt genannt wird.

Was passiert, wenn der Bildnachweis fehlt?

Fehlt eine vorgeschriebene Urhebernennung, kann das einen Verstoß gegen die Lizenzbedingungen und das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft darstellen. In der Praxis werden dann teils Aufschläge auf die Lizenzgebühr gefordert. Ob und in welcher Höhe, ist eine Frage des Einzelfalls.

Welche Bilder auf Ihrer Website brauchen einen Lizenznachweis?

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