Ratgeber

Urheberrecht bei Bildern im Internet: Was Website-Betreiber wissen müssen

Welche Bilder geschützt sind, wann Sie sie verwenden dürfen, was bei einer Verletzung droht und wie Sie Ihre Website in wenigen Schritten absichern – verständlich erklärt, mit Paragrafen zum Nachschlagen.

Ist jedes Foto urheberrechtlich geschützt?

Praktisch ja. Künstlerische Fotos sind als Lichtbildwerk geschützt (§ 2 UrhG), einfache Schnappschüsse als Lichtbild (§ 72 UrhG). Eine besondere Schöpfungshöhe ist für den Schutz nicht nötig. Auch ein Handyfoto eines Produkts ist geschützt.

Wie lange gilt das Urheberrecht an einem Bild?

Bei Lichtbildwerken 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UrhG), bei einfachen Lichtbildern 50 Jahre nach dem Erscheinen bzw. der Herstellung (§ 72 Abs. 3 UrhG). Für Bilder auf heutigen Websites ist der Schutz damit fast immer noch aktiv.

Darf ich Bilder aus der Google-Bildersuche verwenden?

Nicht ohne Weiteres. Google zeigt Bilder nur an, erteilt aber keine Nutzungsrechte. Sie brauchen eine Lizenz des Rechteinhabers oder eine passende freie Lizenz. Auch der Filter „Nutzungsrechte“ ersetzt nicht den Blick in die Lizenz auf der Quellseite.

Reicht es, den Fotografen zu nennen?

Nein. Die Namensnennung ersetzt keine Lizenz. Ohne Nutzungsrecht bleibt die Verwendung unberechtigt, auch wenn der Urheber korrekt genannt wird.

Was kostet eine Urheberrechtsverletzung bei Bildern?

Üblich sind Schadensersatz nach Lizenzanalogie (oft orientiert an den MFM-Bildhonoraren), bei fehlender Urhebernennung teils ein Aufschlag, dazu Anwaltskosten der Gegenseite. In der Praxis liegen Forderungen häufig zwischen einigen Hundert und mehreren Tausend Euro pro Bild – abhängig vom Einzelfall.

Haftet der Website-Betreiber, wenn die Agentur das Bild eingebaut hat?

Gegenüber dem Rechteinhaber haftet in der Regel der Betreiber der Website. Ob er sich das Geld von der Agentur zurückholen kann, ist eine Frage des Vertrags zwischen Ihnen und der Agentur.

Welche Bilder auf Ihrer Website sind ein Risiko?

Starten Sie kostenlos. Sie sehen zuerst die Risiko-Uebersicht und entscheiden danach, ob Sie den vollständigen PDF-Bericht freischalten.

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