Kurz erklärt
Fast jedes Bild im Internet ist urheberrechtlich geschützt. Wer es auf seiner Website zeigt, macht es öffentlich zugänglich (§ 19a UrhG) und braucht dafür ein Nutzungsrecht des Rechteinhabers. Fehlt es, drohen Abmahnung, Unterlassungserklärung und Schadensersatz – auch dann, wenn das Bild „nur“ von einer Agentur, einem Praktikanten oder aus einem alten Theme stammt.
Welche Bilder sind geschützt?
- Fotos: künstlerische Aufnahmen als Lichtbildwerk (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG), einfache Fotos als Lichtbild (§ 72 UrhG). Auch Produktfotos und Schnappschüsse.
- Grafiken, Illustrationen, Icons, Infografiken: geschützt, sobald sie eine gewisse Gestaltungshöhe haben – bei professionellen Illustrationen fast immer.
- Screenshots und Bearbeitungen: der Schutz des Ausgangsbildes bleibt bestehen. Zuschneiden, Filter oder ein Logo darauf machen ein fremdes Bild nicht zu Ihrem eigenen.
- KI-generierte Bilder: rein maschinell erzeugte Bilder sind nach herrschender Meinung mangels menschlicher Schöpfung meist nicht geschützt. Die Nutzungsbedingungen des Tools gelten trotzdem, und das Bild kann geschützte Vorlagen nachahmen.
Wann Sie ein Bild verwenden dürfen
- Eigene Fotos – und Sie haben die Rechte nicht exklusiv an jemand anderen übertragen.
- Auftragsfotos, wenn der Vertrag die Nutzung auf der Website (und ggf. Social Media, Werbung) abdeckt.
- Gekaufte Stockfotos im Rahmen der Lizenz (Plattform, Lizenzart, Nutzungsart, Auflage).
- Bilder unter freier Lizenz (z. B. Creative Commons) – mit allen Bedingungen wie Namensnennung.
- Gemeinfreie Bilder, deren Schutzfrist abgelaufen ist.
Das Nutzungsrecht (§ 31 UrhG) kann räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt sein. Eine Lizenz „nur für Print“ deckt die Website nicht ab, eine redaktionelle Lizenz keine Werbung.
Typische Irrtümer
- „Lizenzfrei“ heißt kostenlos und frei. Nein: „lizenzfrei“ (royalty-free) bedeutet nur, dass Sie einmal zahlen statt pro Nutzung. Die Lizenz gilt trotzdem.
- „Das Bild war bei Google.“ Google zeigt Bilder an, vergibt aber keine Rechte.
- „Ich habe die Quelle angegeben.“ Die Quellenangabe ersetzt keine Lizenz. Wie ein korrekter Nachweis aussieht, steht im Ratgeber Bildnachweis richtig angeben.
- „Das ist ein Zitat.“ Das Zitatrecht (§ 51 UrhG) erlaubt Bilder nur als Beleg für eine eigene inhaltliche Auseinandersetzung – nicht als Deko für einen Blogartikel.
- „Die Agentur hat das eingebaut.“ Haften muss gegenüber dem Rechteinhaber meist der Website-Betreiber.
Personen auf Bildern: Recht am eigenen Bild
Neben dem Urheberrecht des Fotografen gibt es das Recht der abgebildeten Personen (§§ 22, 23 KUG). Für erkennbare Personen brauchen Sie in der Regel deren Einwilligung – bei Mitarbeiterfotos am besten schriftlich. Bei Stockfotos ist das über ein „Model Release“ der Plattform geregelt, das aber nicht jede Nutzung (z. B. sensible Themen) abdeckt.
Was bei einer Verletzung droht
Rechteinhaber und Agenturen wie Copytrack, PicRights oder Getty Images finden Bilder automatisiert per Bildersuche. Nach § 97 UrhG können sie Unterlassung und Schadensersatz verlangen, meist per Abmahnung mit Unterlassungserklärung. Der Schaden wird häufig nach Lizenzanalogie berechnet; bei fehlender Urhebernennung wird oft ein Aufschlag verlangt. Was Sie nach Erhalt einer Abmahnung tun sollten, steht unter Abmahnung erhalten – was tun?
So sichern Sie Ihre Website in vier Schritten ab
- Bestand aufnehmen: Welche Bilder sind auf der Website – inklusive Slider, Hintergründe und alte Blogartikel?
- Herkunft klären: Für jedes Bild Quelle, Lizenz und Rechnung bzw. Lizenz-Screenshot ablegen.
- Risiken priorisieren: Bilder mit Treffern auf Stock-Plattformen zuerst prüfen, ersetzen oder nachlizenzieren.
- Prozess festlegen: Wer neue Bilder einstellt, legt den Lizenznachweis gleich mit ab.
Schritt 1 und 3 nimmt Ihnen der kostenlose BildAmpel-Scan ab: Er findet die Bilder Ihrer Website und zeigt, welche auf Stock-Plattformen auftauchen. Einzelne Bilder prüfen Sie mit dem kostenlosen Bild-Check. Den kompletten Ablauf beschreibt der Ratgeber Bildrechte auf der Website prüfen.
Keine Rechtsberatung
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage in Deutschland. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bei einer Abmahnung hilft ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.